Leistungen

Branchenspezifische Förderung

Branchenspezifische Maßnahmen werden pro Mitgliedsbetrieb zweimal im Jahr rückwirkend mit 1.1.2015 bis 2020 mit maximal € 500,00 jeweils für eine Maßnahme und davon maximal 50 % der eigentlichen Kosten von der Innung gefördert.

Die gesamte Fördersumme beträgt pro Jahr € 15.000,00 und ist mit dieser Summe gedeckelt.

Gefördert werden:
Projekte und Schulungen, die für die Umsetzung von Maßnahmen notwendig sind, die in Gesetzen, Normen und ähnlichen von den Betrieben verlangt werden. Schwerpunkt REACH und Kosmetikverordnung, branchenspezifische Aus- und Weiterbildung, branchenspezifische Beratungen, branchenspezifische Geräte und Maschinen

Nicht gefördert werden:
Reisekosten, Maßnahmen für die Verbesserung des internen Büroablaufs (z.B. Internetauftritt, Buchhaltungsprogramme, etc.)

Ansuchen:
Ein formloses Schreiben an die Innung und Kopien von Rechnungen der Aufwendungen.

Kontakt:
Tamara Sinnreich, 01 514 50 2371 oder tamara.sinnreich@wkw.at

Veranstaltungen

Branchenfrühstück der Kosmetikhersteller
Informationsveranstaltungen über aktuelle Themen
Teilnahme an Lehrlingsveranstaltungen
etc.

Herausgabe von Newslettern

per Mail oder per Post mit den wichtigsten und aktuellsten Informationen für Sie

Mitgliederbetreuung

Beratung der Mitgliedsbetriebe und Interessenausgleich mit den Kunden, Behördenkontakt

Interessenvertretung

Begutachtung von Gesetzen und Verordnungen, Verhandlungen mit den Behörden, Interessenausgleich innerhalb der Wirtschaftskammer Wien